Entsendung von Inspekteuren in die Ukraine gemäß des Wiener Dokuments
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurde seitens der Bundesregierung oder der ukrainischen Übergangsregierung gemäß Artikel 93 des Wiener Dokuments der Versuch unternommen, das in der Besuchsregion vorhandene „andere bewaffnete Personal“ (pro-russische Aufständische) in angemessener Weise von der Anwesenheit der Inspekteure zu informieren, und falls nein, weshalb nicht?<br /> <br /> Hält die Bundesregierung insbesondere die Entsendung von nahezu ausschließlich NATO-Militärangehörigen für diese Inspektion für einen geeigneten Schritt, um die Situation in der Ukraine zu deeskalieren und Vertrauen zwischen den Konfliktparteien herzustellen?