Entsendung von Angehörigen bestimmter Polizei- und Grenzschutzbehörden zur EU-Militärmission EUNAVFOR MED
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Angehörigen von Europol, Frontex oder nationaler Strafverfolgungsbehörden (nicht nur Koordinatoren des Projekts) sind mittlerweile zu einer "Kriminalitätsinformationszelle" in der EU-Militärmission EUNAVFOR MED entsandt worden, indem die Agenturen die dort erlangten militärischen Informationen unter anderem über ein "Information Clearing House" bei Europol enthalten und verarbeiten dürfen (Bundestagsdrucksachen 19/647, 19/353), und inwiefern sind dieses Pilotprojekt einer "Kriminalitätsinformationszelle" bzw. dort erlangte Erkenntnisse aus Sicht der Bundesregierung überhaupt auf andere Missionen oder Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik übertragbar?