Entschlüsselung kodierter Kommunikation durch deutsche Sicherheitsbehörden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung – wie der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière am 20. Januar 2015 ebenso wie die US- und britischen Premiers vorschlugen – Sicherheitsbehörden befugen und befähigen, "verschlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln oder zu umgehen" (www.heise.de vom 21. Januar 2015), obwohl im Sommer 2013 dessen Amtsvorgänger Dr. Hans-Peter Friedrich noch alle Menschen und Unternehmen in Deutschland zu mehr Verschlüsselung aufgerufen hatte und obwohl die Bundesregierung noch in ihrer Digitalen Agenda vom 17. August 2014 Deutschland zum Verschlüsselungsstandort Nummer eins entwickeln wollte (vgl. SZ-ONLINE vom 21. Januar 2015), oder wird die Bundesregierung sich auch in der Europäischen Union (EU), wie etwa auf dem Treffen der EU-Innenund -Justizminister am 29. Januar 2015 in Riga, gegen den Beschlussvorschlag des Europäischen Rates aussprechen, die Telekommunikations-und Internetprovider, welche ihre Verschlüsselungsangebote daraufhin zwecks Kundensicherheit gerade ausgeweitet hatten bzw. dies ankündigten, nun landesgesetzlich zu verpflichten, dagegen jeweils den Sicherheitsbehörden Entschlüsselungscodes aushändigen zu müssen ("i. e. share encryption keys"; vgl. SZONLINE vom 21. Januar 2015)?