Entscheidungstermin über einen Präsidenten für die zu schaffende Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt; Einstufung als Mittelbehörde
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann hat die Bundesregierung über die Bestellung des Präsidenten für die neu in Bonn zu schaffende Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) entschieden, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung, dass es sich bei der GDWS laut 5. Bericht des BMVBS an den Deutschen Bundestag zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) um eine Mittel- und nicht um eine Bundesoberbehörde handelt?