Entscheidungspraxis zu Asylverfahren vor dem Hintergrund der Festnahme eines Vertrauensanwalts der Deutschen Botschaft in der Türkei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie haben das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Verwaltungsgerichte nach aktueller Kenntnis der Bundesregierung (seit der Erstellung der Bundestagsdrucksache 19/31392) über die Asylanträge von Asylsuchenden aus der Türkei entschieden, zu deren Asylverfahren infolge der Festnahme des Vertrauensanwalts der deutschen Botschaft in Ankara im September 2019 Informationen in die Hände der türkischen Behörden gelangt sind (bitte differenzieren zwischen Asylberechtigung, Flüchtlingsstatus, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Ablehnung als unzulässig, sonstigen Erledigungen, noch anhängig), und welche Kenntnis hat die Bundesregierung über bisher erfolgte Abschiebungen abgelehnter Betroffener in die Türkei?