Entscheidungspraxis des BAMF bzgl. vor dem Wehrdienst flüchtender Russen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was kann die Bundesregierung mitteilen zum Stand bzw. Ergebnis der Überprüfung der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu Kriegsdienstverweigerern aus der Russischen Föderation (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 20/4515), und welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie vielen Personen aus der Russischen Föderation die Bundesrepublik Deutschland seit Ende Februar 2022 Schutz gewährt hat, insbesondere auch z. B. Deserteuren oder Reservisten (bitte zum Beispiel Angaben oder Einschätzungen machen zu Aufnahmeerklärungen bzw. erteilten Visa nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes an individuell gefährdete russische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, Schengenvisa für besonders gefährdete Personen, gewährten Flüchtlingsstatus für russische Oppositionelle, Deserteure oder Wehrdienstverweigerer – bitte differenzieren – und erteilte Aufenthaltserlaubnis an russische Staatsangehörige nach Zweckwechsel zur Ermöglichung des weiteren Aufenthalts nach Einreise mit einem Visum)?