Entscheidungspraxis des BAMF bzgl. uigurischer Asylverfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um gegenüber den Ländern auf die geänderte Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bezüglich uigurischer Asylverfahren hinzuweisen (vgl. hierzu die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/3962), und wie stellt sie sicher, dass Uigurinnen und Uiguren, deren Asylverfahren vor der Änderung der Entscheidungspraxis abgelehnt wurden, nicht abgeschoben werden?