Entscheidungspraxis des BAMF bei der Schutzgewährung von Uiguren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung den Fall eines abgeschobenen Uiguren (vgl. www.dw.com/de/bayern-schiebt-rechtswridrig-uiguren-nach-china-ab/a-44969989) zum Anlass nehmen, die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei der Schutzgewährung von Uigurinnen und Uiguren angesichts des Verfolgungsdrucks der Uiguren in China (vgl. www.nzz.ch/meinung/wie-peking-die-autonome-uigurische-region-zum-polizeistaat-gemacht-hat-ld.1350341) anzupassen sowie den im Juni 2018 veröffentlichten Bericht zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in China entsprechend zu überarbeiten (bitte ausführlich begründen)?