Entscheidungspraxis des BAMF bei Asylanträgen mit geringen Erfolgsaussichten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was ist der Grund dafür, dass Asylanträge mit geringen Erfolgsaussichten nicht bereits im Rahmen der geltenden Gesetze innerhalb einer Wochenfrist durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden werden (bitte so konkret wie möglich ausführen, vgl. hinsichtlich sich anschließender Gerichtsverfahren auch § 36 Asylgesetz), und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die gegenwärtige Praxis in den "Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen" für Asylsuchende insbesondere aus den Westbalkanländern in Bayern (Manching und Ingolstadt; bitte genau ausführen, wie viel Personal welcher Behörden dort eingesetzt wird, wie viele Personen dort leben, wie viele Verfahren in welcher Zeitdauer abgeschlossen werden, welche Probleme und Umsetzungsschwierigkeiten es gibt usw.)?