Entscheidungsgrundlagen für eine bestmögliche Einsatzbereitschaft der Bundeswehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche militärischen und sicherheitspolitischen Entscheidungsgrundlagen für eine bestmögliche Einsatzbereitschaft der Bundeswehr liegen den unterschiedlichen Angaben seitens der Bundesregierung, namentlich Bundesministerin der Verteidigung Ursula von der Leyen mit 1,5 Prozent und dem Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz mit 1,23 Prozent des Bruttoinlandprodukts (www.spiegel.de/politik/deutschland/verteidigungshaushalt-von-der-leyen-droht-schwere-niederlage-a-1255640.html) zugrunde, da laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eine „moderne Ausstattung bei der Bundeswehr durch einen höheren Verteidigungsetat“ (Koalitionsvertrag S. 17) und eine „bestmögliche Ausrüstung“ (Koalitionsvertrag S. 156) gewährleistet werden soll, die meines Erachtens nur durch notwendige Investitionen eine uneingeschränkte Aufgabenerfüllung und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr gewährleistet werden kann, da etwaige Kürzungen zwangsläufig bei Investitionen anzusetzen wären, und inwiefern berücksichtigen diese unterschiedlichen Angaben künftige Aufwüchse innerhalb der Kapitel des Einzelplans 14, um eine nachhaltige Verteidigungsplanung für die Bundeswehr zu gewährleisten?