Entscheidungen über die Asylanträge der von der Festnahme des Vertrauensanwalts betroffenen türkischen Asylsuchenden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie haben das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Verwaltungsgerichte über die Asylanträge von Asylsuchenden aus der Türkei entschieden, zu deren Asylverfahren in Folge der Festnahme des Vertrauensanwalts der deutschen Botschaft in Ankara im September 2019 Informationen in die Hände der türkischen Behörden gelangt sind (bitte differenzieren zwischen Asylberechtigung, Flüchtlingsstatus, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Ablehnung als unzulässig, sonstige Erledigungen, noch anhängig), und wieso hat sich die Bundesregierung keine Kenntnisse dazu verschafft, etwa über Anfragen an die Bundesländer oder Ausländerbehörden, wie viele der Betroffenen in die Türkei abgeschoben wurden und auch nicht recherchiert, ob sie dort gegebenenfalls Verfolgung erleiden mussten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/26758, Antwort zu Frage 20)?