Entscheidung über Gaszuteilungen im Fall einer Gasmangellage
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wer genau entscheidet im Falle einer nationalen Gasmangellage und der Eröffnung einer "Initiative" auf der Sicherheitsplattform Gas durch die Bundesnetzagentur in ihrer Rolle als "Bundeslastverteiler" darüber, welche Letztverbraucher noch wie viel Gas erhalten und verbrauchen dürfen?