Entscheidung des UN-Antirassismus-Ausschusses im Fall Thilo Sarrazin
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des UN-Antirassismus-Ausschusses vom 4. April 2013 (CERD/C/ 82/D/48/2010), wonach Deutschland im Falle Thilo Sarrazins seine Bevölkerung nicht ausreichend vor rassistischen Äußerungen geschützt habe, etwa in Bezug auf die Gesetzeslage, die Strafverfolgung, die Schulung der Richterschaft und von Strafverfolgungsbehörden, ein breiteres Verständnis von Rassismus etc., und inwieweit wird sich die Bundesregierung mit den Bundesländern absprechen, um zu wirksamen Maßnahmen zu kommen, die in der Länderkompetenz liegen?