Entscheidung des Landessozialgerichts Bayern zum Anspruch auf Elterngeld bei Zwillingsgeburten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung die Entscheidung des Landessozialgerichts Bayern vom November 2011 (L 12 EG 26/08) zum Anspruch auf Elterngeld bei Zwillingsgeburten bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?<br /> <br /> Welchen gesetzlichen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage, ob – auch vor dem Hintergrund des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes – bei Mehrlingsgeburten beiden Elternteilen bei Vorliegen der Voraussetzungen Elterngeld (jeweils für ein Kind) zusteht (bitte begründen)?<br /> <br /> Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser Entscheidung eine Überprüfung des Mehrlingszuschlags von 300 Euro für erforderlich bzw. sieht sie hier gesetzlichen Änderungsbedarf, und wenn ja, welchen?