Entscheidung des ICSID zum Ausgleich für frustrierte Investitionen der AKW-Betreiber
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung für die Regelung des laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016 bis zum 30. Juni 2018 zu schaffenden angemessenen Ausgleichs für frustrierte Investitionen der Atomkraftwerkebetreiber im Zeitraum vom 28. Oktober 2010 bis 16. März 2011 sowie für konzernintern nicht mehr abfahrbare Atomkraftwerke-Reststrommengen die Entscheidung des Internationalen Schiedsgerichts für Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington in der Rechtssache ARB 12/12 abwarten (bitte mit Begründung), und bis spätestens wann will die Bundesregierung belastbar geklärt haben, ob es im vorgenannten Zeitraum überhaupt betreffende frustrierte Investitionen der Atomkraftwerkebetreiber gab?