Entscheidung des Finanzgerichts München vom 8. Juli 2025 zum Carried Interest
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen aus der Entscheidung des Finanzgerichts München vom 8. Juli 2025 (7k 2334/18), wonach der Carried Interest eine steuerlich anzuerkennende kapitaldisproportionale Gewinnverteilung darstellt (www.pe-magazin.de/steuern-aktuell-alleswichtige-auf-einen-blick/gref), und wenn ja, welche, und plant sie derzeit gesetzliche Änderungen bei der Besteuerung von Beteiligungsgesellschaften, und wenn ja, welche?