Entscheidung des EuGH zur Offenlegung der Agrar-Fördermittel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Position wird die Bundesregierung in Brüssel hinsichtlich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 9. November 2010, die Offenlegung der Agrarfördermittel für natürliche nicht aber für juristische Personen in der derzeitigen Form für unzulässig zu erklären, vertreten, und welche Konsequenzen hat die Entscheidung für juristische Personen, die Namen natürlicher Personen führen, hinsichtlich der Offenlegungspflicht?