Entscheidung des EuGH zu Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 18. Juli 2013 in den Entscheidungen (C-523/11 und C-585/11) für die Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)? <br /> <br /> Hat die Bundesregierung schon veranlasst, dass die Entscheidungen im Rahmen der Auftragsverwaltung durch die Länder bei der Ausführung des BAföG berücksichtigt werden, und wenn nicht, wann wird sie das tun?