Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Gebühr für Aufenthaltspapiere türkischer Arbeitnehmer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie genau plant die Bundesregierung, nachdem die schriftliche Begründung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 2013 – 1 C 12.12 – ihr nunmehr seit sechs Wochen vorliegt, diese Entscheidung konkret umzusetzen (inhaltlich, aber auch in Bezug auf die Art und Weise, z. B. durch Änderung der Gebührenverordnung, Rundschreiben usw.), und inwieweit sieht sie sich in der politischen Verantwortung, sich zu entschuldigen und die Betroffenen dafür zu entschädigen, dass jahrelang in hunderttausenden Fällen und in Millionenhöhe zu Unrecht Gebühren abverlangt wurden, obwohl die Fraktion DIE LINKE. die Bundesregierung seit 2009 in zahlreichen Anfragen auf die Rechtswidrigkeit dieses Tuns eindringlich und mehrfach hingewiesen hatte (vgl. z. B. Bundestagsdrucksachen 17/319, 17/5539, Fragen 4d und 4e und 9 bis 14, 17/9513, Fragen 28 und 29, 17/10224, Fragen 17 und 26)?