Entscheidung des Bundessozialgerichts vom Oktober 2010 bezüglich Erstattung der Kosten für Treppensteighilfen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 7. Oktober 2010 – B 3 KR 13/09 R – auf die Betroffenen, nach der der Träger der Krankenversicherung nunmehr keine Treppensteighilfen als mittelbaren Behinderungsausgleich mehr erstatten darf und auf den Träger der Sozialhilfe verwiesen wird, und wird die Bundesregierung eine gesetzliche Klarstellung vornehmen, dass die Kosten für verordnete Treppensteighilfen und die anfallenden Wartungs- und Instandhaltungskosten vom Träger der Krankenversicherung zu übernehmen sind?