Entschädigungszahlungen für ehemalige KZ-Häftlinge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Personen könnten gemäß den AKG-Härterichtlinien oder auf anderer gesetzlicher Grundlage, im Falle der Anerkennung der "Asozialen" und "Berufsverbrecher", die im Konzentrationslager den schwarzen und grünen Winkel tragen mussten, als NS-Opfergruppe Entschädigungszahlungen erhalten?