Entschädigungsverhandlungen des Bundes mit dem Haus Hohenzollern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung, wie im Schreiben an die Brandenburger Landesregierung (s. Tagesspiegel vom 15. Dezember 2019) angekündigt, die Entschädigungsverhandlungen des Bundes mit dem Haus Hohenzollern ruhen lassen, wenn die Hohenzollern-Erben das wegen der laufenden Verhandlungen mit der Brandenburger Landesregierung ruhende Klageverfahren (Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam, 27. November 2015) gegen den Bescheid der zuständigen Behörde im Land Brandenburg vom 27. Oktober 2015, wonach das damalige Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen den Antrag auf Gewährung einer Ausgleichsleistung für den Verlust von Vermögenswerten ablehnte, wieder aufnehmen, und hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren anhängigen Verfahren, die Auswirkungen auf den Verhandlungsverlauf mit dem Bund haben könnten?