Entschädigungsregeln bei Flugverspätungen und Flugannullierungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Für welche konkreten Entschädigungsregeln bei Flugverspätungen und Flugannullierungen setzt sich die Bundesregierung im Europäischen Rat bei den Verhandlungen zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr (KOM(2013) 130 endg.; Ratsdok. 7615/13) ein (bitte unter Angabe der konkreten Stundenzahl, ab wann Entschädigung in welcher Höhe zu zahlen ist), und unterstützt die Bundesregierung die vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen verbraucherfreundlicheren Entschädigungsregeln, die am 5. Februar 2014 in erster Lesung verabschiedet wurden (P7_TA-PROV(2014)0092)?