Entschädigungsansprüche von Radarstrahlengeschädigten der ehemaligen NVA
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung laut der Aussage eines ehemaligen Mitglieds der "Radarkommission" interne Untersuchungen zur ionisierenden Strahlung von Radargeräten des Typs P-18 nicht in den damaligen, offiziellen Bericht der Bundeswehr aufgenommen, und welche Be-deutung haben diese Untersuchungsergebnisse für die Prüfung von möglichen Entschädigungsansprüchen von Radarstrahlengeschädigten der ehemaligen Nationalen Volksarmee der DDR durch deutsche Gerichte (vgl. ARD-Sendung "FAKT" vom 18. März 2014, www.mdr.de/fakt/radar100.html)? <br /> <br /> Welche Position vertritt die derzeitige Bundesregierung zu der von ihren Vorgängerregierungen (z. B. Bundesminister der Verteidigung a. D. Rudolf Scharping) in Aussicht gestellten, schnellen und unbürokratischen Hilfe für Radarstrahlengeschädigte, und welche konkreten Schritte gedenkt die derzeitige Bundesregierung zu diesem Zweck zu unternehmen?