Entschädigungsanspruch erwerbstätiger Eltern aufgrund pandemiebedingt ausgeweiteter Schulferienzeiten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gilt der Entschädigungsanspruch gemäß § 56 Absatz 1a des Infektionsschutzgesetzes für erwerbstätige Eltern nach Ansicht der Bundesregierung auch dann, wenn ihr Kind aufgrund der in einigen Bundesländern Corona-bedingt ausgeweiteten Schulferienzeiten in diesem Winter nicht in der Schule unterrichtet wird und deshalb zuhause betreut werden muss?