Entschädigung von nach § 175 StGB verfolgten Personen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) dem Deutschen Bundestag zur Novellierung vorzulegen, um auch Menschen zu entschädigen, die nach § 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) verfolgt und in Untersuchungshaft kamen, aber nicht verurteilt wurden, und inwiefern sieht die Bundesregierung Reformbedarf beim StrRehaHomG, um auch Menschen zu entschädigen, die sich einer vermeintlich "freiwilligen" Kastration oder anderen medizinischen Verfahren (beispielsweise Elektroschocktherapie) unterziehen mussten?