Entschädigung für den Verdienstausfall der Eltern bei Betreuung ihrer Kinder in Quarantäne
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern plant die Bundesregierung, die Erziehungsberechtigten, deren Kinder aufgrund einer Corona-Infektion zu Hause in Quarantäne verbleiben müssen, jedoch Schulen und Betreuungseinrichtungen entgegen § 56 des Infektionsschutzgesetzes nicht vollständig geschlossen werden, für die Betreuung und den damit verbundenen Verdienstausfall zu entschädigen?