Entschädigung erbgutgeschädigter Kinder ehemaliger so genannter Radarsoldaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Rechtslage legt die Bundeswehr jeweils in Antragsverfahren auf Entschädigung von erbgutgeschädigten Kindern ehemaliger Soldaten, welche bei der Bundeswehr an Radargeräten eingesetzt waren, ihren Entscheidungen zugrunde, und hält die Bundesregierung die bestehenden rechtlichen Grundlagen für hinreichend, um die Situation der erbgutgeschädigten Nachkommen ehemaliger Soldaten der Bundeswehr abzudecken?