Entschädigung der Opfer des DDR-Zwangsdopings
Anträge auf Entschädigung gemäß dem Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz, anspruchsberechtigte Personen, Verlängerung der Antragsfrist, Einrichtung eines Beirats, Erstattung zusätzlicher medizinischer Untersuchungen, Aufstockung und Beteiligungen am Fonds, Räumlichkeiten für den Doping-Opfer-Hilfe e. V., Anspruch nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz, Forschungsprojekte zum DDR-Sport<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)