Entschädigung an Hinterbliebene und Verletzte der Bombardierung bei Kundus am 4. September 2009
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung der damaligen Bundesregierung, keine Entschädigung an Hinterbliebene und Verletzte der Bombardierung von Kundus am 4. September 2009, die eine Schuldanerkennung bedeutet hätte, zu zahlen, sondern nur eine Unterstützungs- leistung von 5 000 Dollar an 90 betroffene Familien auf "ausschließlich rechtlich freiwilliger Grundlage" zu zahlen (Bundestagsdrucksache 17/3723), und haben das Bundesministerium der Verteidigung oder andere deutsche Instanzen seit damals regelmäßigen/unregelmäßigen Kontakt zu den Hinterbliebenen gepflegt, oder bei Organisationen vor Ort in Auftrag gegeben?