Entlastungspflege bundesweit stärken und finanzieren
Vorlage eines Gesetzesentwurfs betr. Regelung eines Rechtsanspruchs auf ein jährliches Entlastungsbudget für alle Menschen mit anerkanntem Pflegegrad auf Basis bundeseinheitlicher Vergütungsgrundsätze bei extrabudgetärer Vergütung sowie auf einen Kurzzeitpflegeplatz in einer vollstationären Einrichtung ohne Mindestzeitbegrenzung, Vorhaltung einer bedarfsgerechten Zahl von Einrichtungsplätzen für die Kurzzeitpflege, Öffnung von Krankenhäusern für die Kurzzeitpflege, Auflegen einer Anschubfinanzierung “Strukturförderfonds Entlastungspflege“ aus dem Bundeshaushalt 2021, Fördermöglichkeit für Umwandlungen in Kurzzeitpflegeeinrichtungen in kommunaler Trägerschaft bei Krankenhausschließungen