Entlastungen für Gartenbaubetriebe durch die Energiepreisbremsen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Umfang werden kleine und mittlere Gartenbaubetriebe bei den am 2. November 2022 im Rahmen der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossenen Entlastungen berücksichtigt, und welche Entlastungen sind konkret für kleine und mittlere Gartenbaubetriebe seitens des Bundes vorgesehen?