Entlastung von Empfängern von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass Einrichtungen, die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für Deutschland (ESF-Programm) erhalten, das Geld teilweise über mehrere Jahre hinweg auslegen müssen (konkretes Beispiel: Projekt "Fairbleib" in Göttingen sollte nach meinen Informationen bereits ab Juli 2015 gefördert werden, das für die Erstattung notwendige Online-Formular stand aber erst seit dem Frühjahr 2018 zur Verfügung), und plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Empfänger zu entlasten (bitte konkrete Maßnahmen beschreiben wie z. B. Beschleunigung der Verfahren, Ausgleichszahlungen für notwendig gewordene Überbrückungskredite)?