Entlastung von Bürgern und Unternehmen im Rahmen hoher Energiekosten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, betroffene Bürger und Unternehmen konkret zu entlasten und so dem Entschließungsantrag (Ausschussdrucksache 20(25)275 des Ausschusses für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages) zu folgen, nach dem bei der Ermittlung des Entlastungskontingents nach § 10 des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und § 6 des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse bei Letztverbrauchern die heranzuziehenden Jahresverbrauchsprognosen infolge der Flutkatastrophe im Juli 2021 oder aufgrund staatlich angeordneter Auflagen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie nach meiner Auffassung unplausibel niedrig angesetzt wurden?