Entlastung von Arbeitnehmern durch die Absenkung des Beitragssatzes der Arbeitslosenversicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Höhe wurden Arbeitnehmer (alleinstehend, ohne Kinder, Steuerklasse I) unter Zugrundelegung des im jeweiligen Jahr mittleren Bruttoeinkommens sowie der davon abgeleiteten jeweils gültigen Niedriglohngrenze (= 60 Prozent des Bruttomedianeinkommens) durch die in den Jahren 2019 und 2020 erfolgten Absenkung des Beitragssatzes der Arbeitslosenversicherung durchschnittlich monatlich entlastet, und welche monatliche Entlastung ergab sich aus diesen Absenkungen im Gegenzug für Unternehmen (bitte nach Betriebsgrößen aufschlüsseln)?