Entlastung des Landes Schleswig-Holstein im Bereich der Bildungsinvestitionen durch Bundesmittel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stimmt es, dass die Bundesregierung dem Land Schleswig-Holstein zugesagt hat, nach Abschluss des Bildungsgipfels das Land „allein im Bereich der Bildungsinvestitionen mit über 100 Mio. Euro p. a. aus Bundesmitteln dauerhaft zu entlasten“ (Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drucksache 17/240), und um wie viel kleiner oder größer ist diese Summe als der Betrag, der Schleswig-Holstein zugutekommen würde, wenn der Bund seine Zusage einhält, 40 Prozent der notwendigen Mittel für die zusätzlichen Bildungsausgaben aufzubringen, um das 7-Prozent-Ziel in 2015 zu erreichen?