Entlastung der Landesbauämter durch die bundeseigene Beauftragung freier Architekturbüros
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es aus Sicht der Bundesregierung möglich, die Landesbauämter durch die bundeseigene Beauftragung (ggf. durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) freier Architekturbüros zu entlasten, um Sanierungen und Neubauten von Bundeswehrliegenschaften zu beschleunigen, oder gibt es rechtliche Hindernisse?<br /> <br /> Wenn es rechtliche Hindernisse für die bundeseigene Beauftragung freier Architekturbüros gibt, um die Landesbauämter zu entlasten, welche Möglichkeiten gibt es aus Sicht der Bundesregierung, diese zu überwinden (vgl. Frage 109)?<br /> <br /> Wenn eine Beauftragung von freien Architekturbüros durch den Bund bereits realisiert wurde, in welchen Bundeswehrliegenschaften und in welchem Umfang (bitte jeweils unter Angabe des Jahres; vgl. Frage 109) ist dies erfolgt?