Entlastung der Länder infolge der Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie setzt sich die am 26. Mai 2014 im Kompromiss der Koalitionsvertreter von Bund und Ländern vereinbarte Entlastungswirkung der Länder in Höhe von 1,17 Mrd. Euro pro Jahr für die vollständige Übernahme des Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG) für Schüler und Studierende auf den Bund für die Jahre 2015, 2016 und 2017 zusammen, und wie verteilen sich die einzelnen Komponenten auf die einzelnen Bundesländer (bitte unter Angabe des Zeitpunktes der kassenmäßigen Erfassung)?</p>