Entlastung der Kommunen unabhängig von der Verabschiedung eines Bundesleistungsgesetzes und mögliche Konsequenzen für die Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung des Vorstandes des Deutschen Landkreistages, die vereinbarte Entlastung der Kommunen unverzüglich und damit unabhängig von der Verabschiedung eines Bundesleistungsgesetzes umzusetzen, insbesondere im Lichte der Erklärung des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitk der Fraktion der CDU/CSU, Ingbert Liebing, dass die Entlastung der Kommunen "vor Inkrafttreten eines neuen Bundesleistungsgesetzes . . . nicht unter Finanzierungsvorbehalt" stehe (siehe www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/ 28540/Entlastung-der-Kommunen-statt-besserer-Teilhabe-Behinderter.htm)? <br /> <br /> Teilt die Bundesregierung im Umkehrschluss die Sorgen von Behindertenverbänden, dass die Reform der Eingliederungshilfe "im Schatten" einer unverzüglichen Entlastung der Kommunen sehr wohl Finanzierungsvorbehalten zum Opfer fallen könnte, und welche Überlegungen hat die Bundesregierung, um das zu verhindern und einkommens- und vermögensunabhängige sowie bedarfsgerechte Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen abzusichern?