Entlastung der Eltern bei den Kosten der Kindertagesbetreuung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viel der Mittel, die den Bundesländern nach dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt werden sollen, sollen entsprechend der bisher geschlossenen Verträge je Bundesland für Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren, die über die in § 90 Absatz 3 und 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in der ab dem 1. August 2019 geltenden Fassung geregelten Maßnahmen hinausgehen, ausgegeben werden, und wann ist mit Abschluss der Verträge mit jenen Bundesländern zu rechnen, mit denen bisher noch kein Vertrag entsprechend des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung besteht?