Entlassungsmanagement in Krankenhäusern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist nach Ansicht der Bundesregierung der mit dem MDK-Reformgesetz (MDK – Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) eingeführte und für das Jahr 2020 geltende Mindestaufschlag von 300 Euro auf beanstandete Krankenhausabrechnungen ein geeignetes Mittel, um die Krankenhäuser zu motivieren, das Entlassungsmanagement zu verbessern bzw. eine Anschlussbehandlung für ihre Patientinnen und Patienten zu organisieren? <br /> <br /> Wie viele Fälle von beanstandeten Krankenhausprüfungen für den Zeitraum 2013 bis 2019 sind der Bundesregierung bekannt, bei denen Kliniken aufgrund einer fehlenden Anschlussversorgung Patienten länger als medizinisch notwendig versorgen mussten, und in welchem Verhältnis stehen diese Fälle zu der Gesamtzahl aller beanstandeter Krankenhausabrechnungen? <br /> <br /> Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlich strittigen Beträge im Falle einer beanstandeten Fehlabrechnung wegen einer zu langen Verweildauer im Krankenhaus?