Entlassene Häftlinge aufgrund fehlender Anklagen nach sechs Monaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Häftlinge mussten seit 1. Januar 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des § 121 der Strafprozessordnung aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil nach sechs Monaten keine Anklage erhoben wurde bzw. das Verfahren bei Gericht nicht fristgemäß eröffnet werden konnte (bitte Gesamtzahl und aufschlüsseln nach Bundesländern), und wie viel Personal wurde bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten seit 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung abgebaut (bitte Gesamtzahl und aufschlüsseln für die alten Bundesländer, die neuen Bundesländer und für Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen extra)?