Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Bitte der Länder Sachsen, Hamburg und Niedersachsen, Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren (siehe dazu: www.lto.de/recht/nachrichten/n/jumiko-abtreibung-schwangerschaftsabbruch-218-stgb/) und einen diesbezüglichen konkreten Vorschlag bis zur nächsten Justizministerkonferenz im Herbst dieses Jahres zur gesetzgeberischen Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission auszuarbeiten?