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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-328005

Entkriminalisierung des Schwarzfahrens

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, auch angesichts der parlamentarischen Beschlüsse und Rechtspraxen, in Bremerhaven, Bremen, Karlsruhe, Mainz, Wiesbaden, Köln, Bonn, Düsseldorf, Münster, Halle, Dresden, Leipzig, Potsdam, Frankfurt a. M. u. a., wo Fahren ohne Fahrschein in Bussen und Bahnen nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird, vor allem, um für die Steuerzahler kostenintensive und auch von SPD-Expertinnen und -Experten kritisierte Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden, die arme Menschen treffen, wenn diese das Bußgeld von 60 Euro nicht zahlen können (vgl. www.spiegel.de/auto/frankfurt-will-schwarzfahren-entkriminalisieren-a-01760ee8-ac50-441b-87f2-f1ada4f9750c und www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/noch-in-diesem-jahr-abschaffen-spd-experten-wollen-schwarzfahren-nicht-mehr-unter-strafe-stellen-10620055.html), eine Streichung von § 265a des Strafgesetzbuches (StGB), und falls nein, wie begründet die Bundesregierung die durch den Fortbestand von § 265a StGB weiterhin anfallenden Verwaltungs-, Gerichts- und Gefängniskosten für Menschen, deren &quot;Verbrechen&quot; darin besteht, kein Geld für einen Fahrschein aufbringen zu können?