Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein - Polizei und Justiz entlasten
Ahndung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein auch im Wiederholungsfalle nicht als Straftat durch Änderung des Tatbestandes der Leistungserschleichung gem. § 265a Strafgesetzbuch, Ausschluss als Betrug gem. § 263 StGB, Reduzierung des erhöhten Beförderungsentgeltes durch Änderung § 12 Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) und § 9 d Beförderungsbedingungenverordnung (BefBedV), bundesweit flächendeckende Ausgabe von Sozialtickets und deren Finanzierung