Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern wirksam durchsetzen
<span>Gesetzgeberische Maßnahmen zur Durchsetzung einer Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern: flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn, Einstellung der Subventionierungen von geringfügiger Beschäftigung, Erlass eines Gesetzes zum Abbau diskriminierender Entgeltsysteme durch Verpflichtung der Tarifvertragsparteien, Verankerung des Entgeltgleichheitsgrundsatzes im Tarifvertragsgesetz, Ausbau des Verbandsklagerechts, Verabschiedung eines Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft zur Förderung gleichstellungspolitischer Maßnahmen und Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Anpassung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes an europarechtliche Mindestvorgaben, Abkopplung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Rechtsanspruch auf flächendeckende, elternbeitragsfreie ganztägige Kinderbetreuung, 12 Monate Elterngeld für jeden Elternteil und Anhebung der Mindestleistung auf 450 Euro, Einbringung eines Gesetzentwurfs zur individuellen Veranlagung der Steuerpflichtigen, Umwandlung des Ehegattensplittings in eine Freibetragsregelung zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen bis zur Höhe des steuerfreien Existenzminimums</span>