Entfristung des § 13b BauGB über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung eine Entfristung von § 13b des Baugesetzbuchs (BauGB) über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren für sinnvoll, und plant sie eine entsprechende Initiative (bitte begründen)?