Entfernung von missbräuchlich abmahnenden Vereinen aus der Liste qualifizierter Einrichtungen des BfJ
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Rechtsgrundlage kann und/oder muss das BfJ die Eintragung einer qualifizierten Einrichtung in die Liste nach § 4 Absatz 2 UKlaG aufheben, wenn diese missbräuchlich im Sinne des § 8 Absatz 4 UWG oder § 2b UKlaG oder missbräuchlich im Übrigen abmahnt?