Entfernung des Fahrradschutzstreifens auf der Kreisstraße 40 zwischen Halle und Getelo
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung die Anordnung des Bundesverkehrsministeriums, den Fahrradschutzstreifen auf der Kreisstraße 40 zwischen Halle und Getelo, entgegen dem ausdrücklichen Wunsch des Landkreises Grafschaft Bentheim, wo diese Entscheidung "auf scharfen Protest" stößt (Grafschafter Nachrichten vom 7. Januar 2018, www.gn-online.de/uelsen/schonfrist-fuer-schutzstreifen-zwischen-halle-und-getelo-275011. html) und der Kreistag sich nach positiven Erfahrungen fraktionsübergreifend für den Erhalt des Fahrradschutzstreifens einsetzt, zu entfernen, und steht dies aus Sicht der Bundesregierung den Zielen des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD ("Die Umsetzung von verkehrssicherheitserhöhenden Projekten, wie z. B. "Schutzstreifen für Radfahrer außerorts", wollen wir unterstützen"; www.bundesregierung.de/breg-de/ themen/koalitionsvertrag-zwischen-cdu-csu-und- spd-195906, S. 79) entgegen?