Entbürokratisierung der Entsendung von Arbeitnehmern zwischen Deutschland und Frankreich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird der bürokratische Aufwand bei der Entsendung von Mitarbeitern zwischen Frankreich und Deutschland, die durch die EU-Entsenderichtlinie und nationale Umsetzung geregelt ist, im Rahmen der Erneuerung des Elysée-Vertrags für deutsche und französische Unternehmen erleichtert, und sieht die Bundesregierung in der Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie bei den national unterschiedlich ausgestalteten Meldepflichten das Prinzip der Dienstleistungsfreiheit gewährleistet?